Öffentliche Bestellung
Um wirkliche Experten von anderen Anbietern abgrenzen zu können, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Diese ist in einer Prüfung nachzuweisen. Danach stehen öffentlich bestellte Sachverständiger unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellkörperschaften. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Hans-Peter Westermann wurde durch die Industrie- und Handelskammer Hamburg für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Ermittlung von Mietwerten“ öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Hamburg. Diese kann unter www.hk24.de eingesehen werden. Die Geschäftstätigkeit von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegt den Bestimmungen des § 36 Gewerbeordnung.